Anfertigungen
Wie entstehen Trauring-Unikate?
Bekanntlich führen viele Wege nach Rom. So ist es auch bei der Gestaltung und Anfertigung eines individuellen Schmuckstückes.
Oftmals bietet sich die Verwendung eines Rohlings an, der dann den Wünschen entsprechend bearbeitet und angepasst wird.
Etwas umfangreicher gestaltet sich die Anfertigung von Grund auf. Wie die Anfertigung eines Trauringpaares als handgefertigte Einzelstücke funktioniert, erklären wir hier kurz.
Wachsmodell
Zuerst gilt es, mit den Kunden gemeinsam ein Design der gewünschten Trauringe zu erarbeiten. Dafür können Zeichnungen oder Abbildungen sehr hilfreich sein.
Danach wird in liebevoller Handarbeit ein Wachsmodell angefertigt. Neben Geduld und Gefühl entscheidet an dieser Stelle das handwerkliche Geschick über das endgültige Aussehen des Schmuckstückes.
Mit Hilfe des Wachsmodelles können sich Kunden ein Bild des entstehenden Schmuckstückes machen. Hier können noch Änderungen usw. vorgenommen werden.
Durch das genaue Gewicht des Wachsmodelles kann nun das finale Gewicht des Schmuckstückes in der gewünschten Edelmetalllegierung und somit die genauen Gesamtkosten errechnet werden.
Dieses Wachsmodell geht dann in die Gießerei.
TRAURINGE
Nach dem Guss kommt das Schmuckstück als Rohling wieder zurück. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit der Goldschmiedin. Neben der Übergabe des Schmuckstückes ist dies die schönste Phase während der Anfertigung. Zum ersten mal fühlt man das Schmuckstück, das Gewicht und die Haptik. Mit viel Geschick und Freude zaubert die Goldschmiedin aus einem Rohling ein glänzendes Schmuckstück. Es ist immer wieder faszinierend, wie aus einem einfachen, matten Gussrohling ein glänzendes, edles Schmuckstück wird das Emotionen weckt. Nach dem Fassen der Edelsteine, einer letzten Politur und genauen Prüfung, bleibt nur noch die Übergabe an den Kunden oder die Kundin.
Die Übergabe ist dann ein ganz besonderer Moment. Nehmen die Kunden das liebevoll angefertigte Schmuckstück mit funkelnden Augen entgegen, ist die Zufriedenheit und Freude mindestens die Hälfte des Lohnes.